Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bereitstellung und Nutzung der webbasierten Software-as-a-Service-Anwendung CleanCalc (nachfolgend „Software“ oder „Dienst“), betrieben durch neu-protec Mediendesign, Thomas Perke, Hamburger Str. 43, 40221 Düsseldorf (nachfolgend „Anbieter“).
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Nutzung durch Verbraucher (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
- Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete, nicht-exklusive Bereitstellung der Software als webbasierte SaaS-Lösung zur Nutzung über das Internet.
- Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang, Inhalte, technische Merkmale oder das Interface der Software im zumutbaren Rahmen jederzeit zu ändern, zu erweitern, einzuschränken oder einzustellen, soweit dies der technologischen Fortentwicklung dient, gesetzlichen Vorgaben entspricht oder die Erreichung des Vertragszwecks für den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt. Etwaige zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
§ 2 Leistungserbringung und Verfügbarkeit
- Die Bereitstellung der Software erfolgt am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server des Anbieters betrieben wird (Übergabepunkt). Für die Anbindung an das Internet, die Bereitstellung eines geeigneten Webbrowsers sowie eine ausreichende Bandbreite ist der Kunde selbst verantwortlich.
- Die Software wird „wie besehen“ (as is) zur Verfügung gestellt. Der Anbieter übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für eine ständige, ununterbrochene oder absolut fehlerfreie Verfügbarkeit der Software.
- Kurzzeitige Ausfälle, etwa durch zwingend notwendige Wartungsarbeiten, Updates, technische Störungen oder höhere Gewalt, berechtigen nicht zu einer Minderung des Entgelts oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
§ 3 Verantwortlichkeit für Ergebnisse und Prüfungspflichten
- Die von der Software erzeugten Inhalte, Berechnungen, Angebote, Dokumente, Texte oder sonstigen Ausgabeergebnisse werden auf Basis generalisierter Algorithmen und der durch den Kunden eingegebenen Daten automatisiert erstellt.
- Der Anbieter übernimmt ausdrücklich keine Gewährleistung oder Haftung für die inhaltliche, rechnerische, rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verwendbarkeit der durch die Software generierten Ergebnisse.
- Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche durch die Software erzeugten Ergebnisse eigenverantwortlich, sorgfältig und umfassend auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Plausibilität und rechtliche wie steuerliche Zulässigkeit zu prüfen, bevor diese geschäftlich verwendet, an Dritte versendet oder in sonstiger Weise rechtsgeschäftlich eingesetzt werden. Die Nutzung der Ergebnisse erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden.
§ 4 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten (Passwörter) streng vertraulich zu behandeln und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren.
- Es ist dem Kunden untersagt, die Software missbräuchlich, in gesetzwidriger Weise oder für rechtswidrige Zwecke zu nutzen. Ebenso ist es untersagt, Mechanismen, Software oder Scripts in Verbindung mit der Nutzung der Software zu verwenden, die das Systemverhalten stören oder der Softwarestruktur schaden könnten.
§ 5 Haftungsbeschränkung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist jede weitere Haftung des Anbieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
- Ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, den Verlust von geschäftlichen Möglichkeiten sowie für sonstige reine Vermögensschäden.
- Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der eingetreten wäre, wenn der Kunde entsprechende, branchenübliche Datensicherungen vorgenommen hätte.
- Die rechtlich zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 6 Freistellung
- Der Kunde stellt den Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer rechtswidrigen, vertragswidrigen, fehlerhaften oder missbräuchlichen Nutzung der Software durch den Kunden (z. B. fehlerhafte Angebote, fehlerhafte Berechnungen, Rechtsverstöße gegen Dritte) gegen den Anbieter geltend machen.
- Diese Freistellung umfasst auch den Ersatz der angemessenen und notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung (insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe), die dem Anbieter durch eine solche Inanspruchnahme entstehen.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
- Soweit nicht im jeweiligen Leistungspaket abweichend vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ordentlichen Kündigungsfristen richten sich nach dem gewählten Abrechnungsmodell (z. B. monatlich oder jährlich) und sind in den Tarifbeschreibungen detailliert geregelt.
- Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten (insb. § 4) verstößt oder mit der Zahlung eines fälligen Betrages für mehr als 30 Tage in Verzug gerät.
§ 8 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
- Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters (Düsseldorf).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung oder Umdeutung (§ 140 BGB) ist eine unwirksame Bestimmung vorrangig durch eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen oder so auszulegen, dass sie dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Schließung etwaiger Vertragslücken.
⚠️ Hinweis: Rechtlich sensible Klauseln (Zur anwaltlichen Prüfung empfohlen)
Diese AGB wurden als erster, sehr anbieterfreundlicher Entwurf nach Vorgabe erstellt. Einige Regelungen bewegen sich inhaltlich an den Grenzen des rechtlich Zulässigen und sollten im Idealfall vor Veröffentlichung juristisch im Detail geprüft werden:
- § 1 Abs. 4 (Änderungsvorbehalt): Einseitige Leistungsänderungsrechte in AGB sind durch die Rechtsprechung zu § 308 Nr. 4 BGB stark eingeschränkt, auch im B2B-Verkehr. Die weitreichende Formulierung könnte bei einer AGB-Kontrolle gekippt werden, sofern kein triftiger Grund die Änderung rechtfertigt.
- § 3 (Ausschluss der Verantwortlichkeit für Ergebnisse): Der Haftungsausschluss für die eigentliche "Nützlichkeit" und korrekte Kalkulationsausgabe der Software birgt das Risiko, als Umgehung der vertraglichen Hauptleistungspflicht verstanden zu werden. Um dies abzufedern, wurde eine sehr starke Prüfpflicht ("eigenverantwortlich", "umfassend") statuiert, deren Verbindlichkeit jedoch überprüft werden sollte.
- § 5 (Umfangreiche Haftungsausschlüsse): Der fast absolute Pauschalausschluss für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und die strenge Deckelung des Datenverlustes muss vertraglich im Einklang mit den (selbst bei leichter Fahrlässigkeit unabdingbaren) Kardinalpflichten stehen. Hier besteht stets hohes Angreifbarkeitspotenzial.
- § 6 (Freistellung): Weitreichende Freistellungsansprüche dürfen rechtlich keine unzumutbare Risikoabwälzung oder die Übernahme von Verschulden des Anbieters auf den Kunden bedeuten. Die Begrenzung auf "fehlerhafte Nutzung durch den Kunden" sichert dies ein Stück weit ab.
- § 8 Abs. 3 (Salvatorische Klausel): Modernere Rechtsprechung wendet das Verbot der "geltungserhaltenden Reduktion" streng an und lässt salvatorische Klauseln bei unwirksamen AGB-Bestimmungen oft ins Leere laufen (Eingreifen der gesetzlichen Ersatzregelungen nach § 306 BGB). Die formulierte Auslegungsklausel soll dieses Risiko minimieren.